Bedingungen der Energieversorgung Mittelrhein AG für die Teilnahme an der Förderaktion „Energieschub“ (Teilnahmebedingungen)


(Stand: 30.07.2024)
  1. Allgemeines

    1. Veranstalter

      Veranstalter der Förderaktion „Energieschub“ ist die Energieversorgung Mittelrhein AG, Ludwig-Erhard-Str. 8, 56073 Koblenz (nachfolgend „evm“).
    2. Ziel der Förderaktion

      Mit der Förderaktion „Energieschub“ möchte die evm Projekte von Vereinen, Gruppierungen und Institutionen in ihrem Versorgungsgebiet unterstützen. Eine nachgewiesene Gemeinnützigkeit ist für die Teilnahme nicht notwendig.
    3. Fördersumme

      Für die Aktion stellt die evm einen Gesamtbetrag in Höhe von 18.000 Euro zur Verfügung. Vereine, Institutionen und Gruppierungen können sich unter energieschub.evm.de registrieren und mit Projekten präsentieren, um Stimmen zu sammeln. Die Fördersumme ist abhängig von der Platzierung nach der Abstimmung. Die Plätze werden wie folgt ausgelobt:
      1.Platz3.000 €
      2.Platz2.500 €
      3.Platz2.000 €
      4.Platz1.500 €
      5.Platz1.250 €
      6.Platz1.000 €
      7.Platz900 €
      8.Platz800 €
      9.Platz700 €
      10.Platz600 €
      11.-15.Platzje 500 €
      16.-20.Platzje 250 €
    4. Mögliche Teilnehmer bzw. Förderungsempfänger (Projektträger)

      Als Projektträger kann jeder Verein, jede Institution oder Gruppierung mit Projekten innerhalb des Versorgungsgebiet der evm teilnehmen.
  2. Teilnahmebedingungen

    1. Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

      Diese Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen wie sie auf der Internetseite energieschub.evm.de einsehbar sind. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Projektträger mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.

      Ist der Projektträger keine rechtsfähige Vereinigung, haftet derjenige, der den Projektträger für die Teilnahme registriert für die Einhaltung der Teilnahmebedingungen.
    2. Förderkriterien

      Alle teilnehmenden Projekte müssen den Werten der evm entsprechen. Die Werte der evm sind auf der Internetseite www.evm.de einsehbar. Die evm fördert keine Projekte mit religiöser Ausrichtung sowie Projekte, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen, Gruppierungen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der evm schaden.

      Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.

      Die Förderung ist im Versorgungsgebiet der evm einzusetzen.
    3. Bewerbung und Vergabe der Förderung

      1. Kosten

        Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Projektträger vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
      2. Bewerbung

        Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite energieschub.evm.de . Dort muss der Verein/die Institution/Gruppierung sowie das geplante Projekt (die Verwendung) der Förderung beschrieben werden. Jeder Projektteilnehmer darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.

        Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten zur Organisation können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden. Sollten sich nachträglich Daten (z.B. Adresse, Ansprechpartner) ändern, kann der Projektteilnehmer diese per E-Mail an energieschub@evm.de an die evm melden.

        Die Bewerbungsunterlagen werden durch die evm u.a. auf Vollständigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung über die Teilnahme liegt ausschließlich im Ermessen der evm. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Förderaktion besteht nicht. Die ersten 3 Gewinner der Energieschubkampagne aus dem Jahr 2023 sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

        Im Rahmen der Vorstellung des Projektträgers kann das Logo des Projektträgers mit bis zu 5 Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden.

        Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Projektträger, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.
      3. Nutzung

        Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der vom Projektträger hochgeladenen Bilder und Beschreibungen an die evm übertragen. Außerdem wird der evm das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die hochgeladenen Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Projektträgers im Rahmen dieser und zukünftiger Förderaktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

        Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografieren im Rahmen einer Förderungsübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die evm.
      4. Zeitraum

        Der Zeitraum für die Bewerbungen der Projektteilnehmer beginnt am 27.08.2024 und endet am 09.09.2024. Vom 12.09.2024 bis einschließlich 17.09.2024 ist die Plattform unter energieschub.evm.de für die Abstimmung geöffnet. Die Gewinner werden im Anschluss auf der Plattform bekannt gegeben.

        Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum Stichtag erfüllt sind.

        Die Bewerbungsunterlagen der Projektteilnehmer werden vor der Freischaltung durch die evm geprüft und – eine Zulassung zur Teilnahme vorausgesetzt - anschließend auf der Internetseite www.energieschub.evm.de freigeschaltet.
      5. Abstimmung

        Vom 12.09.2024 bis 17.09.2024 kann jeder für sein favorisiertes Projekt abstimmen. Pro Tag ist eine Stimme pro Person möglich. Zur Abstimmung muss eine gültige E-Mail-Adresse eingegeben werden. Das Abstimmen mit mehreren E-Mail-Adressen ist nicht erlaubt und kann zur Disqualifizierung des Projektträgers führen.
    4. Benachrichtigung und Förderungsauszahlung

      Die teilnehmenden Projektteilnehmer der Förderaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Förderungsauszahlung erfolgt auf das vom Projetträger auf der Förderungsplattform angegebene Konto nach Ende der Aktion.
      Falls es sich bei dem geförderten Projektträger um einen eingetragenen Verein handelt, verpflichtet sich dieser, der evm nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auf dem Postweg zu übermitteln.

      Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes innerhalb von 24 Monaten nach Auszahlung der Förderung behält sich die evm vor, die Förderung zurückzufordern.
  3. Aussetzung des Wettbewerbs

    Die evm behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
  4. Haftungsbeschränkungen

    Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der evm und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Förderaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

    Dies gilt nicht soweit die evm im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet.

    Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung des jeweiligen Projektträgers. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen können von der evm zurückgewiesen werden.

    Jeder Projektteilnehmer stellt die evm – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

    Verstößt ein hochgeladenes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Projektträger die evm insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

    Der Projektteilnehmer verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

    Die evm kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

  5. Datenschutz

    Die evm und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzbestimmungen der evm unter evm.de/datenschutz verwiesen. Durch die Registrierung auf der Förderplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die evm die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die evm behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social-Media-Kanälen der evm, der Internetseite der evm und auf Medien zur Bewerbung der Förderplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an datenschutz@evm.de gegenüber der evm die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Förderplattform zurückzutreten.
  6. Sonstiges

    Die Förderaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.